Die Regionalgruppe Westfalen-Lippe ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. in der Form eines nicht rechtsfähigen Vereins.
Die Gründung der Regionalgruppe beruht auf § 14 der Satzung der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen.