Tagung am 29. April 2019 an der Ruhr-Universität Bochum
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren:
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind
Wir danken allen Mitwirkenden und Referierenden für ihre Beiträge zu einem gelungenem Fachtag am 29. April 2019 in der Ruhr-Universität Bochum.
Sie finden nachfolgend die Unterlagen zur Veranstaltung:
Folien zum Vortrag von Regierungsdirektor Dr. Michael Sommerfeld, BMJV
Referentenentwurf zur Umsetzung EU-Richtlinie 2016/800 (Kinder als Beschuldigte in Strafverfahren)
Referentenentwurf zur Umsetzung EU-Richtlinie 2016/1919 (PKH/notwendige Verteidigung)
Übersicht über Änderungen in JGG/StPO nach den Referentenentwürfen
Beitrag von Dr. Sommerfeld zum Thema aus der ZJJ 4/2018
Beitrag zur Diskussion im JuHiS/JGH Forum von Prof. Dr. Goldberg